Номер: 10045323
Страна: Германия
Источник: TED
HLS-Planung Dachauerstraße
HLS-Planung für für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen an der Dachauer Straße in München Neuhausen.
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphase 1 und 2
Dachauerstraße München
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt, den Lärmschutz für ihre aus den 1950er und 1960er Jahren stammende Wohnanlage „Max II" durch eine Lärmschutzbebauung entlang der stark befahrenen Dachauer Straße zu verbessern und zusätzlich ein Gebäude im rückwärtigen Bereich zu ergänzen. Damit sollen im 1,5 ha großen Planungsgebiet unter Beachtung der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens 6 900 m2 Geschossfläche für Mietwohnungsbau und Auszubildendenwohnen neu geschaffen werden. Der ruhende Verkehr soll anstelle der heute oberirdischen Parkierung zukünftig in zwei Tiefgaragen untergebracht werden.
An die Bebauung und die Freiflächen wird ein hoher Anspruch hinsichtlich Nutzbarkeit, Gestaltqualität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Insbesondere zur Dachauer Straße wünscht sich die Auftraggeberin eine attraktive Gestaltung als Visitenkarte der gesamten Wohnanlage.
Für das Bauvorhaben wurde ein Wettbewerb durchgeführt:
Der Entwurf sieht drei Verbindungsbauten (Gebäude B) zwischen den Bestandsriegeln vor, um die dahinter liegenden Gebäude der Siedlung „Max II" vor dem Lärm der viel befahrenen Dachauer Straße zu schützen. In Obergeschossen sind rund 65 Apartments für Auszubildende mit ca. 1 600 m2 WF untergebracht. Die Lärmschutzbebauung wird an den Bestand angebaut. Die Bestandsgebäude werden jedoch nicht neu strukturiert.
Ein Neubau im Norden des Areals wirkt ebenfalls als Schallschutz (Gebäude A) und soll ca. 30 Mietwohnungen mit ca. 2 000 m2 WF beinhalten.
Ein weiterer Neubau im Süden des Gebietes (Gebäude C) soll ca. 20 Mietwohnungen mit ca. 1 300 m2 WF beherbergen.
Unter den Gebäuden A und C sollen zwei Tiefgaragen entstehen. Diese müssen nicht nur die notwendigen Stellplätze für die Neubauten sondern auch die entfallenden Bestandstellplätze nachweisen.
Um die notwendige Baufreiheit für das Bauvorhaben zu erreichen und den Betrieb aller Bestandsgebäude und Neubauten zu gewährleisten, sind im Vorfeld des Neubauprojektes bereits Änderungen im Bestand erforderlich. Zu diesen gehören insbesondere:
— Reorganisation der Wärmeversorgung der Bestandsgebäude (Rückbau der bestehenden Versorgung, Maßnahmen zur Ersatzversorgung, Konzeption, Abstimmung und Neubau der Versorgungsleitungen,
— Änderung des SWM-Fernwärmeanschlusses,
— Planung der Niederschlagswasserversickerung für Neubau und Bestand unter Berücksichtigung der erforderlichen Feuerwehr zufahren,
— Evtl. Durchführung einer satzungskonformen Kanalsanierung,
— Abstimmung von Spartenumverlegungen im öffentlichen Bereich der Dachauer Straße und auf den Grundstücken der GEWOFAG.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst beauftragt werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Weitere Stufen/Optionen:
Stufe II: Leistungsphasen 3 bis 5
Stufe III: Leistungsphase 6 und 7
Stufe IV: Leistungsphase 8
HLS-Planung Dachauer Straße
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYX63
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).