Номер: 105394
Страна: Германия
Источник: TED
Ersatzneubau Kindertagesstätte – Objektplanung Lph. 3-9.
Die Stadt Kaufbeuren plant den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Erweiterung um eine Kinderkrippe „Am Leinauer Hang“ in Kaufbeuren. Es sollen 15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen neu enstehen, der Hort soll für 20 Kinder ausgelegt sein und außerdem einen Hausaufgabenraum, sowie einen Werk- und Therapieraum umfassen. Der Kindergarten für 80 Kinder wird als Ganztagesbetreuung mit Ausgabeküche, Bistro, Ruhe-/Schlafbereich, Neben- und Personalräume sowie einem Elternwarteraum ausgestattet sein.
Die insgesamt fünf Gruppen für 115 Kinder sollen unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln als Neubau auf dem bestehenden Keller des Abbruchgebäudes barrierefrei errichtet werden.
Geplant ist eine inklusive Kindertageseinrichtung mit Inklusionsplätzen für Kinder von 1 bis 10 Jahren mit verschiedenen Kulturen, Sprachen, Stärken und Altersgruppen.
Besonderer Wert wird auf eine ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung gelegt.
Stadt Kaufbeuren.
Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Stand 2013, Lph. 3-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte „Am Leinauer Hang“ auf dem Grundstück der zu vereinigenden Flurstücke 1627, 1625/26 und 1625/23 in der Liegnitzer Straße 22 in Kaufbeuren.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: Lph. 5 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 3: Lph. 6-8 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 4: Lph. 9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Ersatzneubau Kindertagesstätte – Objektplanung Lph. 3-9
Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).