Номер: 11822942
Страна: Германия
Источник: TED
„Lieferung von IT-Zubehör"
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Zubehör ohne Abnahmeverpflichtung mit drei Partnern mit einer dreijährigen Grundlaufzeit und der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate abzuschließen. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen:
Deutsche Welle (DW)
Arte TV
Hessischer Rundfunk (HR)
Bayerischer Rundfunk (BR)
Radio Bremen (RB)
Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
Zentraler Beitragsservice (ZBS)
Zweites Deutsche Fernsehen (ZDF)
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Deutschland
Vertragslaufzeit 3+1
Lieferung von IT Zubehör
Lieferung von IT-Zubehör
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4): Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.