Номер: 6134509
Страна: Германия
Источник: TED
Beauftragung eines Gebietsbeauftragten für die Steuerung des Entwicklungsprozesses
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach dem Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung.
Nach § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 29 a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29.8.2017, zur Um-setzung des Programms „Stadtumbau West“ für das Fördergebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf ab 1.1. 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftragter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet einzusetzen (Prozesssteuerung).
Nach § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 29 a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29.8.2017, zur Um-setzung des Programms „Stadtumbau West" für das Fördergebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf ab 1.1.2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftragter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet einzusetzen (Prozesssteuerung).