Номер: 8669767
Страна: Германия
Источник: TED
Erweiterung Gymnasium und Realschule sowie Neubau Mensa Nachtigallenstr. 19-21, 51147 Köln. Rohbauarbeiten
Das Bauvorhaben gliedert sich in die räumlich und zeitlich getrennten Hauptmaßnahmen
1) Errichtung eines Mensagebäudes als freistehender Massivbau mit Flachdach, zweigeschossig, nicht unterkellert, Abmessung ca. 46,00 x 10,00 m, BRI a+b ca. 6 000 cbm;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Anbau an bestehendes Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach, dreigeschossig, nicht unterkellert, Abmessung ca. 18,00 x 45,00 m, BRI a+b ca. 9 000 cbm;
3) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Anbau an bestehendes Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach, viergeschossig davon ein Untergeschoss, Abmessung ca. 18,00 x 45,00 m, BRI a+b ca. 4 400 cbm.
Nachtigallenstr.19-21, 51147 Köln
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Anbau an bestehendes Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach, Dreigeschossig, nicht unterkellert, Abmessung ca. 18,00 x 45,00 m, BRI a+b ca. 9 000 cbm;
3) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Anbau an bestehendes Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach, Viergeschossig davon ein Untergeschoss, Abmessung ca. 18,00 x 45,00 m, BRI a+b ca. 4 400 cbm.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Abatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Rohbauarbeiten
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen. Siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.